Bau- und Architektenrecht

Ihr Rechtsanwalt im Baurecht und Architektenrecht bei Baumängel u. a. in Haßfurt , Bamberg , Schweinfurt und Bundesweit

Herr Rechtsanwalt Willy Marquardt berät und vertritt Sie in Rechtsfragen und Rechtsproblemen rund um den BGB-Vertrag und den VOB-Vertrag, insbesondere bei Baumängel und im Baurecht in Haßfurt , Bamberg , Schweinfurt sowie bundesweit.

Unsere Kernkompetenz umfasst auch sämtliche Abwicklungsprobleme, die in der Vertragsabwicklung auftreten, so vor allem bei Streitigkeiten über die Vertragsinhalte und Leistungsstörungen in der Vertragsabwicklung , insbesondere

  •        Vergütungsprobleme (Nachträge, Zusatzleistungen u.a.)
  •        Leistungshindernisse
  •        Leistungsverzug
  •        Baumängel
  •        Abnahmeprobleme
  •        Ansprüche aus Gewährleistung
  •        Vertragsstrafen
  •        Abwicklung Bürgschaft

Wir beraten und vertreten aber auch zahlreiche Unternehmen präventiv mit der Zielsetzung vermeidbare Abwicklungsprobleme bereits im Rahmen der Vertragsgestaltung und der  Vertragsabwicklung vorzubeugen.

Herr Marquardt berät und unterstützt auch gewerbliche Unternehmer aus der Region Haßfurt , Bamberg und Schweinfurt und auch bundesweit als Rechtsanwalt für Baurecht bei der Durchsetzung Ihrer Vergütungsansprüche.

Wir richten hier frühzeitig den Focus auf eine ausreichende Absicherung der Vergütungsansprüche z. B. durch Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch als Rechtsanwalt für Baurecht beim zuständigen Amtsgericht z. B. in Haßfurt , Bamberg oder Schweinfurt.

Von unwirtschaftlichen Prozessführungen in baurechtlichen Streitigkeiten und wegen Baumängel raten wir frühzeitig ab und stellen durch außergerichtliche Verhandlungsführung wirtschaftliche Lösungen sicher.

In baurechtlichen Streitigkeiten insbesondere wegen Baumängel verfügt Herr Marquardt als Rechtsanwalt für Baurecht über eine jahrzehntelange Prozesserfahrung vor allem vor dem Landgericht Bamberg und dem Landgericht Schweinfurt sowie bei den Amtsgerichten in Haßfurt , Bamberg und Umgebung.

Auf dem Gebiet des Architektenrecht umfasst unser Tätigkeitsfeld das Architektenvertragsrecht, das Urheberrecht der Architekten sowie das Haftungsrecht und die Durchsetzung von Vergütungsansprüchen.

Wir bieten Ihnen folgenden Service an:

Sie übersenden uns eine unverbindliche Anfrage mit Ihren Kontaktdaten und einer kurzen Sachverhaltsschilderung.

Wir prüfen Ihr Anliegen unverbindlich und kostenfrei und nehmen Kontakt mit Ihnen auf.

Hier bieten wir Ihnen ein telefonisches oder persönliches Erstberatungsgespräch an zu einem fixen  Beratungshonorar, damit Sie  über eine fundierte  juristische Einschätzung verfügen und auf dieser Basis weitere Entscheidungen treffen können.

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