Bank & Kapitalanlagerecht

Ihr Rechtsanwalt im Bankrecht und Kapitalanlagerecht in Haßfurt, Bamberg und Umgebung

Jährlich entstehen den Kapitalanlegern in Deutschland Verluste bis zu einer Höhe von geschätzt ca. 30 Mrd. Euro wegen fehlerhafter Anlagenberatung.

Leider scheuen viele Anleger den frühzeitigen Kontakt mit dem kompetenten anwaltlichen Vertreter wie beispielsweise Herrn Marquardt als Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalanlagerecht in Haßfurt Bamberg und Umgebung.

Dies wird oft damit begründet, dass weitere finanzielle Belastungen vermieden werden sollen, zudem sind die Anleger verunsichert und fürchten sich vor weiteren Belastungen und juristischen Auseinandersetzungen.

Dabei wird nach Erfahrung von Herrn Marquardt als Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalanlagerecht in Haßfurt Bamberg und Umgebung regelmäßig übersehen, dass viele Anlageprodukte extrem risikobehaftet sind und der Verbraucher die Anlageform nur deshalb abgeschlossen hat, weil er nicht anlage- und anlegergerecht beraten wurde.

Oftmals liegt auch ein Kapitalanlagebetrug vor.

Frühzeitiger anwaltlicher Rat durch Herrn Marquardt als Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalanlagerecht in Haßfurt Bamberg und Umgebung ist die Basis für eine Schadenskompensation.

In den Fällen der Falschberatung und des Kapitalanlagebetrugs sowie im Rahmen der Prospekthaftung aber auch bei vertraglichen Fehlern (Widerrufs-Joker) können durch Herrn Marquardt als Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalanlagerecht in Haßfurt Bamberg und Umgebung auf dem Rechtsweg die Ansprüche des geschädigten Anlegers durchgesetzt werden.

Entscheidend ist hier aber ein frühzeitiges Tätigwerden.

Herr Marquardt als Rechtsanwalt für Bankrecht und Kapitalanlagerecht in Haßfurt Bamberg und Umgebung unterstützt Sie bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche

  • im Bereich der Anlagenberatung und Anlagenvermittlung
  • bei Ansprüchen aus Prospekthaftung gegenüber Banken, Anlagenberatern und Anlagenvermittlern
  • bei fehlgeschlagenen Anlagegeschäften im Investmentbereich
  • bei fehlgeschlagenen Kapitalanlagen in Immobilien („Schrottimmobilien“)
  • bei Kapitalanlagebetrug
  • sowie bei der Abwehr von unbegründeten Nachschussforderungen durch Fonds-Gesellschaften

 

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen