Hinweis zur Informationserteilung / Übersendung von Dateien

Hinweise zur Informationserteilung für den Mandanten / Übersendung von Dateien und Informationen

 

Um eine reibungslose Übernahme Ihrer Informationen und schnelle Bearbeitung Ihrer Angelegenheit sicherzustellen, beachten Sie bitte nachfolgende Hinweise:

  • Umfangreiche Unterlagen (z. B. Ordner, Urkunden, etc.) reichen Sie bitte nach vorheriger Terminabsprache in unseren Kanzleiräumen in Ebelsbach herein.

 

  • Bei der elektronischen Informationserteilung bitten wir Sie folgende Vorgaben zu beachten:

 

  • Übermitteln Sie Schriftstücke jeweils einzeln in einer PDF-Datei und benennen Sie die Datei um mit einer konkreten Bezeichnung des Inhalts der Datei und Datum (z. B. „Bescheid Jobcenter vom 16.05.2025“ oder „Lieferschein Nr. 47115 vom 02.06.2025“ oder „unterzeichnete Vollmacht vom 13.05.2025“).

 

  • Lichtbilder und Videodateien übersenden Sie bitte als Anlage zur E-Mail.

 

  • Geben Sie bitte im Dateinamen das Datum der Aufnahme an und eine kurze Bezeichnung des Inhalts (z. B. „Lichtbild Wohnzimmer 07.06.2025“ oder „LB linker Arm 01.01.2025“ oder „Video Wassereintritt Küche 14.03.2024“).

 

  • Vor der Übersendung größerer Datenmengen nehmen Sie bitte telefonischen Kontakt mit unserem Büro auf. Wir werden dann einen entsprechenden sicheren Datenraum zur Verfügung stellen.

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