Unterhaltsrecht

Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht Haßfurt Bamberg und Umgebung

Im Falle der Trennung oder der Scheidung ist die Regelung der Unterhaltsansprüche von existenzieller Bedeutung, sowohl für den Unterhaltsberechtigten als auch für den Unterhaltspflichtigen.

Frau Marquardt als Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht in Haßfurt Bamberg und Umgebung steht Ihnen insbesondere bei Fragen bezüglich Trennungsunterhalt, Nachscheidungsunterhalt und Kindesunterhalt zur Verfügung.

Ehepartner können Unterhalt in Form von Trennungsunterhalt oder Nachscheidungsunterhalt geltend machen, während Kinder ihren Anspruch auf Kindesunterhalt durchsetzen müssen.

Frau Christiane Marquardt berät Sie als Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht in Haßfurt Bamberg und Umgebung bei Kindesunterhalt.

Kindesunterhalt kann sowohl von minderjährigen Kindern als auch von volljährigen Kindern wegen Ausbildung, Krankheit oder Betreuung eigener Kinder beansprucht werden.

Auch Eltern können gegen ihre Kinder Unterhalt geltend machen. Die Unterhaltsansprüche nicht miteinander verheirateter Partner und Elternteilen erlangen immer mehr Bedeutung.

Trennungsunterhalt wird während der Zeit des Getrenntlebens bis zur rechtskräftigen Scheidung von dem bedürftigen Ehegatten gegenüber dem leistungsfähigen Ehegatten geltend gemacht. Es ist deshalb ratsam sich bereits im Vorfeld einer Trennung von Frau Marquardt als Rechtsanwalt in Haßfurt Bamberg und Umgebung zum Unterhaltsrecht beraten zu lassen.

Neben dem laufenden Unterhalt zur Deckung des allgemeinen Lebensunterhalts können Ansprüche auf Altersvorsorge- und Krankenvorsorgeunterhalt geltend gemacht werden, ebenso Ansprüche auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses für ein gerichtliches Verfahrens.

Ab der rechtskräftigen Scheidung ist nachehelicher Unterhalt zu zahlen, der ebenfalls sowohl den laufenden Unterhalt zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs umfasst als auch den Krankenvorsorgeunterhalt und den Altersvorsorgeunterhalt.

Auf Seiten des Unterhaltsberechtigten prüft Frau Christiane Marquardt als Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht in Haßfurt Bamberg und Umgebung hier verstärkt, inwieweit ehebedingte Nachteile gegeben sind und somit eine Befristung des Unterhalts vermieden werden kann und eine unbegrenzte Unterhaltszahlung zu rechtfertigen ist.

Auf Seiten des Unterhaltspflichtigen achtet Frau Marquardt als Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht in Haßfurt Bamberg und Umgebung verstärkt darauf, inwieweit Unterhaltsansprüche befristet oder begrenzt werden können und zwar auch bei einer längeren Ehedauer.

Frau Marquardt als Rechtsanwalt für Kindesunterhalt in Haßfurt Bamberg und Umgebung

Der Kindesunterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder ist identisch.

Wenn ein Elternteil ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt es seine Unterhaltsverpflichtung durch Erziehung und Pflege des Kindes in Form von Naturalunterhalt oder Betreuungsunterhalt, während der andere Elternteil dann den Barunterhalt schuldet.

Der Barunterhalt richtet sich nach den Bestimmungen der Düsseldorfer Tabelle.

Gegenüber minderjährigen Kindern besteht eine gesteigerte Unterhaltsverpflichtung, das heißt der Barunterhaltsverpflichtete muss alles tun, um den Unterhalt des Kindes sicherzustellen, soweit es im Rahmen des Zumutbaren liegt. Unter Umständen kann er durch Frau Marquardt als Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht in Haßfurt Bamberg und Umgebung sogar verpflichtet werden, im Rahmen des Zulässigen und Zumutbaren auch eine Nebentätigkeit auszuüben oder unter Umständen Vermögen einzusetzen.

Ein arbeitsloser Unterhaltspflichtiger kann sich nur dann auf mangelnde Leistungsfähigkeit berufen, wenn er nach Kräften einen Arbeitsplatz sucht und seine Erwerbsbemühungen nachweist. Vorgeschrieben ist hier, dass er 20 bis 30 Bewerbungen pro Monat schreibt, was durch Frau Marquardt als Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht in Haßfurt Bamberg und Umgebung überprüft werden kann.

Der Anspruch minderjähriger Kinder auf den Mindestunterhalt ist in § 1612 a BGB geregelt.

Maßgeblich für die Höhe des Kindesunterhalt sind das anzurechnende Einkommen des Unterhaltspflichtigen, welches durch Belege gegenüber Frau Christiane Marquardt als Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht in Haßfurt Bamberg und Umgebung zu belegen ist und das Alter des Kindes.

Grundsätzlich sind sämtliche Nettoeinkünfte des Unterhaltspflichtigen zu berücksichtigen unter Abzug von berufsbedingten Aufwendungen entweder pauschal mit 5 % oder konkret durch Vorlage von Belegen. Auch berücksichtigungsfähige Schulden können nach Prüfung durch Frau Marquardt als Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht in Haßfurt Bamberg und Umgebung abzuziehen sein.

Dem Unterhaltspflichtigen muss sein Mindestselbstbehalt bleiben, der sich nach der  Höhe des Einkommens richtet und anhand der Düsseldorfer Tabelle von Frau Marquardt als Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht in Haßfurt Bamberg und Umgebung zu berechnen ist.

Das Kindergeld wird bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt.

Grundsätzlich steht das Kindergeld beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu. Es wird jedoch komplett an denjenigen ausgezahlt, bei dem das Kind lebt. Unterhaltsrechtlich berücksichtigt wird es durch Frau Marquardt als Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht in Haßfurt Bamberg und Umgebung dann dadurch, dass von den Regelsätzen der Düsseldorfer Tabelle der halbe Kindergeldanteil abzuziehen ist und vom Unterhaltspflichtigen der Bedarfssatz der Düsseldorfer Tabelle dann entsprechend gekürzt werden darf.

Volljährige Kinder haben einen Unterhaltsanspruch, wenn sie sich in Ausbildung befinden oder aufgrund von Krankheit nicht im vollen Umfang dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, also nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen