Scheidung

Ihr Anwalt für Scheidung im Landkreis Haßfurt

Voraussetzung ist nach § 1565 BGB, dass die Ehe gescheitert ist. Die Ehe gilt als gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wieder hergestellt wird. Nach Ablauf des Trennungsjahres wird dies zumindest vermutet.

Voraussetzung ist weiter, dass beide Ehepartner die Trennung der Ehe wollen.

Frau Rechtsanwältin Christiane Marquardt hat jahrelange Erfahrung mit Scheidung als Anwalt vor den Familiengerichten Haßfurt , Bamberg und Schweinfurt sowie im gesamten nordbayerischen Raum.

Wer die Scheidung möchte, muss nach deutschem Recht das Trennungsjahr abwarten.

Was tun, wenn man schneller geschieden werden möchte?

Die Annahme, auf das Trennungsjahr könnte verzichtet werden, ist so nicht richtig.

Der Beginn des Trennungsjahres muss allerdings nicht bei einer öffentlichen Stelle oder bei Gericht angezeigt werden. Entscheidend sind die Angaben im Scheidungsantrag.

Bereits hier muss Frau Marquardt als Anwalt für Scheidung im Antrag beim örtlich zuständigen Amtsgericht z. B. Bamberg oder Haßfurt  angeben, wann die Trennung vollzogen wurde.

Der Auszug eines Ehepartners kann der Beginn der Trennung sein. Es ist allerdings auch möglich, dass die Beteiligten innerhalb der ehelichen Wohnung getrennt leben, sofern die Trennung aller Lebensbereiche vollzogen wurde, das heißt die Beteiligten müssen getrennt von Tisch und Bett leben.

Je kürzer die Ehedauer und je weniger es zu regeln gibt, umso schneller kann die Trennung der Ehe durchgeführt werden.

Doch auch bei einer kurzen Ehe muss das Trennungsjahr abgewartet werden.

Die Trennung der Ehe kann beim Anwalt für Scheidung schnell durchgeführt werden und Sie können online die nötigen Angaben machen, so dass Sie sich hier die Zeit für den Anwaltsbesuch in unseren Kanzleiräumen im Landkreis Haßfurt sparen können.

Sofern das in den Formularen aufgeführte Formular von Ihnen ausgefüllt wird und Sie uns die Unterlagen per E-Mail zusenden (können auch nachgereicht werden), kann der Scheidungsantrag umgehend für Sie von Frau Marquardt als Anwalt für Scheidung gefertigt werden.

Sobald Sie den Scheidungsantrag freigegeben haben für die Einreichung bei Gericht und die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder hereingereicht haben, sowie die Vollmacht unterzeichnet zu unseren Unterlagen zurückgelangt ist, kann der Scheidungsantrag ausgereicht werden.

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