Familienrecht

Familienrecht

Frau Rechtsanwältin Marquardt ist seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig als Rechtsanwalt auf dem Rechtsgebiet Familienrecht im Landkreis Haßfurt und Bamberg sowie bundesweit tätig.

Im Rahmen dieser Tätigkeit übernimmt Frau Marquardt als Rechtsanwalt für Familienrecht Mandate im gerichtlichen Bereich vor den Familiengerichten Bamberg , Haßfurt und bundesweit.

Aber auch außergerichtlich steht Frau Marquardt für Sie zur Verfügung.

Schwerpunkte der Tätigkeit sind

  • Scheidung
  • Unterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich
  • Abstammungsrecht
  • Ehewohnung und Hausrat
  • Gewaltschutzmandate

Weiter ist Frau Rechtsanwältin Marquardt beratend in der Gestaltung eines Ehevertrag tätig, sowohl für Ehepaare als auch für nichteheliche Lebensgemeinschaften.

Frau Marquardt ist es als Mutter zweier – zwischenzeitlich volljähriger – Kinder überaus wichtig, bei allen Kontroversen gerade auch auf die Belange der Kinder, die unter einer Trennung der Eltern erfahrungsgemäß sehr leiden, besonders Rücksicht zu nehmen und Lösungen zu finden, die für die Kinder möglichst wenig belastend sind.

Familienrechtliche Auseinandersetzungen sind für alle Beteiligten sehr belastend.

Ziel muss es gerade hier sein, schnelle Lösungen zu finden, um es den Beteiligten zu ermöglichen, die Trennung rasch zu verarbeiten und wieder Perspektiven für die Zukunft zu finden.

Neben der juristisch kompetenten Arbeit ist hierfür eine überdurchschnittliche praktische und soziale Kompetenz unerlässlich, die Ihnen sowohl von Frau Marquardt als Rechtsanwalt für Familienrecht in unserer Kanzlei im Landkreis Haßfurt als auch von unseren Mitarbeitern jederzeit geboten wird.

Scheiden tut weh… Was tun, wenn die Ehe gescheitert ist?

Die Scheidung einer Ehe vor dem Amtsgericht Haßfurt oder Bamberg dauert in der Regel nur 10 bis 20 Minuten.

Erfahrungsgemäß sind jedoch die finanziellen und psychischen Folgen einer Scheidung enorm.

Ist das Tischtuch erst einmal zerschnitten, stellen sich folgende Hauptfragen:

Wer bekommt was?
Wer zahlt für wen?
Was wird aus den gemeinsamen Kindern?

Viele Paare verzichten im Vorfeld der Eheschließung auf den Abschluss eines Ehevertrag, in welchem die diesbezüglichen Problempunkte vertraglich festgehalten werden.

Deshalb gibt es nach der Trennung meist nervenaufreibende Auseinandersetzungen und Unstimmigkeiten.

Nicht selten sind die Kinder die Hauptleidtragenden und werden auch gerne als Druckmittel eingesetzt.

Damit Sie Ihre Rechte bezüglich Unterhaltsrecht , Umgangsrecht und Sorgerecht durchsetzen können, sollten Sie sich bereits im Zeitpunkt der Trennung an einen Rechtsanwalt für Familienrecht wenden.

Aufgrund der jahrelangen Erfahrungen mit den hiesigen Familiengerichten in Bamberg , Haßfurt und Schweinfurt sowie der ständigen Kommunikation mit den Jugendämtern in Haßfurt , Bamberg und Schweinfurt ist Frau Marquardt als Rechtsanwalt für Familienrecht Ansprechpartner in unserer Kanzlei..

Trennungszeit

In den seltensten Fällen ist eine sofortige Scheidung (sog. Härtefallscheidung) möglich.

Der Scheidung muss deshalb die Trennungszeit vorausgehen. Sie beginnt wenn beide für sich selbständig leben. Voraussetzung sind getrennte Schlafzimmer und separates Wirtschaften.

Die Trennungszeit ist abhängig davon, ob die Scheidung von beiden Partnern gewollt ist und beträgt in der Regel ein Jahr und kann – sofern nur ein Partner die Scheidung will – drei Jahre betragen.

Während der Trennungszeit laufen alle Versicherungen weiter, so als bestünde die Ehe, so dass erst nach der Scheidung jeder für seinen eigenen Versicherungsschutz sorgen muss.

Dies gilt insbesondere auch für die gesetzliche Krankenversicherung, sofern ein Ehepartner beitragsfrei mitversichert war.

Sorgerecht

Nach der Trennung behalten grundsätzlich beide Partner das elterliche Sorgerecht.

Falls einer der Ehepartner das alleinige Sorgerecht durch Frau Marquardt als Rechtsanwalt für Familienrecht beantragt, wird es demjenigen zugesprochen, der nach Ansicht des zuständigen Familiengerichts (z. B. Haßfurt oder Bamberg) am besten geeignet erscheint, für Pflege und Erziehung der Kinder zu sorgen.

Hausrat – Was geschieht mit dem Hausrat, dem Vermögen und den Schulden?

Nach der Scheidung, soll der gemeinsame Hausrat gerecht und zweckmäßig aufgeteilt werden.

Hier ist zunächst zu unterscheiden, was zum gemeinsamen Hausrat gehört.

Allerdings gilt grundsätzlich:

Wer für minderjährige Kinder sorgt erhält Kühlschrank, Herd und Esszimmer.

Auto, Motorrad und fest installierte Küche gehören übrigens nicht zum Hausrat.

Bei einer Zugewinngemeinschaft bleibt jeder Ehepartner Eigentümer seines Vermögens.

Das gilt auch für Erbschaften oder Lottogewinne während der Ehe.

Der sogenannte Zugewinnausgleich findet allerdings für Vermögen statt, das während der Ehe von beiden Partnern erwirtschaftet wurde.

Derjenige, der den höheren Zugewinn erzielt hat, muss dem anderen die Hälfte des Zugewinns ausgleichen.

Es gilt allerdings die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren nach der Scheidung.

Wurde von einem Partner allein ein Kredit aufgenommen, ist dieser auch nach der Scheidung für den Kredit allein verantwortlich.

Gemeinsame Schulden werden geteilt.

Hat ein Partner einen gemeinsamen Kredit allein getilgt, kann er nach Beendigung der Ehe die Hälfte der gezahlten Beträge vom anderen Partner zurückverlangen; allerdings nur, wenn er nicht Alleinverdiener war.

Wir bieten Ihnen folgenden Service an:

Sie übersenden uns eine unverbindliche Anfrage mit Ihren Kontaktdaten und einer kurzen Sachverhaltsschilderung.

Wir prüfen Ihr Anliegen unverbindlich und kostenfrei und nehmen innerhalb von 2 Tagen Kontakt mit Ihnen auf.

Hier bieten wir Ihnen ein telefonisches oder persönliches Erstberatungsgespräch an zu einem fixen Beratungshonorar, damit Sie über eine fundierte juristische Einschätzung verfügen und auf dieser Basis weitere Entscheidungen treffen können.

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