Gebühren

Unsere Gebühren berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Die Frage des Honorars klären wir in Ihrem und unserem Interesse transparent vor Auftragserteilung.

In vielen Fällen können wir vorab eine Kostenabschätzung unentgeltlich mitteilen.

In vielen Mandaten bietet sich auch eine kostenbegrenzte Erstberatung an, die für Sie eine ausreichende Orientierung und Entscheidungsgrundlage sicherstellt.

Im Einzelfall können Honorarvereinbarungen getroffen werden.

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, stellt Sie Ihr Rechtsschutzversicherer möglicherweise von Kosten frei.

Die entscheidende Frage, ob das Risiko über Ihren Rechtsschutzversicherer gedeckt ist und eine Kostenfreistellung erfolgt, klären wir für Sie unentgeltlich durch eine von uns erstellte Deckungsanfrage. Dazu benötigen wir die Kontaktdaten Ihres Rechtsschutzversicherers und eine Sachverhaltsschilderung mit zeitlichen Angaben zum Versicherungsfall.

Wir übernehmen Ihre Vertretung aber auch dann, wenn Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht ausreichen um die Kosten der außergerichtlichen Vertretung oder Prozessführung zu decken.

Für die außergerichtliche Vertretung und Beratung können Sie einen Antrag auf Beratungshilfe stellen bei Ihrem örtlich zuständigen Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz.

Der Antrag kann auch über unsere Kanzlei gestellt werden.

Im gerichtlichen Verfahren können wir für Sie einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung des anwaltlichen Vertreters stellen.

Auch die Option der Prozessfinanzierung zeigen wir professionell auf.

Bei einer Kontaktaufnahme beraten wir Sie gerne über die Kosten und bieten Ihnen auch ein Erstberatungsgespräch an.

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