Erbrecht

Ihr Rechtsanwalt für Erbrecht im Landkreis Haßfurt und Bamberg

Frau Rechtsanwältin Marquardt betreut seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig Mandate auf dem Gebiet Erbrecht als Rechtsanwalt im Landkreis Haßfurt , Bamberg und bundesweit.

Die Tätigkeit umfasst sowohl die beratende als auch die rechtsgestaltende Tätigkeiten im Bereich Erbrecht im Rahmen der Erbfolge, aber auch die streitige außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Erbschaftsansprüchen und die Abwehr von Ansprüchen bezüglich dem Erbe.

Die Tätigkeitsfelder umfassen insbesondere

  • Beratung vor und nach dem Erbfall
  • Gestaltung Testament
  • Beratung und Mitwirkung bei der Gestaltung von Erbverträgen
  • Durchsetzung von Erbschaftsansprüchen einschl. Auskunftsansprüchen
  • gerichtliche Vertretung, insbesondere als Rechtsanwalt für Erbrecht vor dem Nachlassgericht Haßfurt , Bamberg und bundesweit
  • außergerichtliche Vertretung
  • Vertretung in der Nachlassteilung
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Pflichtteilsrecht
  • Testamentsvollstreckung
  • Nachlassinsolvenz u. a.

Erbrechtliche Mandate bedürfen einer individuellen und kompetenten Betreuung.

Wir bieten Ihnen folgenden Service an:

Sie übersenden uns eine unverbindliche Anfrage mit Ihren Kontaktdaten und einer kurzen Sachverhaltsschilderung.

Wir prüfen Ihr Anliegen unverbindlich und kostenfrei und nehmen Kontakt mit Ihnen auf.

Hier bieten wir Ihnen ein telefonisches oder persönliches Erstberatungsgespräch an zu einem fixen Beratungshonorar, damit Sie über eine fundierte juristische Einschätzung verfügen und auf dieser Basis weitere Entscheidungen treffen können.

Absicherung für das Alter

Oft wird innerhalb der Familie darüber gesprochen, wie man sich die Versorgung im Alter – wenn man vorübergehend nicht geschäftsfähig oder dauerhaft nicht mehr einsichtsfähig ist – vorstellt und welche Wünsche man gegenüber den Angehörigen hat.

Gerade jedoch wenn mehrere Angehörige vorhanden sind, kann es im Ernstfall zu Streitereien und Auseinandersetzungen unter den Angehörigen kommen, was meist damit endet, dass durch das Amtsgericht in Haßfurt oder Bamberg bzw. dem zuständigen Amtsgericht ein Betreuer (früher: Vormund) bestellt wird.

Um dies zu vermeiden, ist die Ausstellung einer Vorsorgevollmacht für eine Vertrauensperson – oder für mehrere – der sicherste Weg.

Hier steht es einem frei, ob man getrennte Vollmachten für finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten und für medizinische und gesundheitliche Angelegenheiten ausstellen möchte, oder aber dieselbe/n Vertrauensperson/en beauftragen möchte.

Zur Absicherung des Bevollmächtigten sollte zusätzlich über die Erstellung einer Patientenverfügung nachgedacht werden.

Damit sind dann generell alle Angelegenheiten bzw. Aufgabenbereiche abgedeckt (mit wenigen Ausnahmen wie etwa Immobiliengeschäfte).

Für die Ausstellung der Vollmachten ist die volle Geschäftsfähigkeit erforderlich.

Deshalb ist es nie zu früh gemeinsam mit dem Rechtsanwalt für Erbrecht die entsprechenden Vollmachten vorzubereiten und ist eigentlich für jeden ab 18 Jahren sinnvoll.

Es kann auch für die Versorgung der Familie finanzielle Konsequenzen haben wenn unter den Eheleuten eine Vollmacht fehlt.

Bezüglich der Erstellung einer „Gesundheitsvollmacht“ ist zu beachten, dass auch ein völlig normaler ärztlicher Eingriff der Einwilligung des Patienten bedarf.

Wenn dieser willensunfähig ist, kann dies ersatzweise sein Bevollmächtigter vornehmen.

Zu beachten ist jedoch, dass auch ein Bevollmächtigter keine eigenmächtige Entscheidungen treffen kann, wenn es darum geht auf lebenserhaltende Maßnahmen zu verzichten.

Hier ist die Erstellung einer sogenannten Patientenverfügung unausweichlich, da sonst mit hohem Aufwand (Zeugenbefragung, eidesstattliche Erklärung, gerichtliches Verfahren) der mutmaßliche Wille des Patienten ermittelt werden müsste.

Darüber hinaus quälen sich die Bevollmächtigten mit Gewissensbissen um eine derartige Entscheidung zu treffen.

Um den Gesundheitsbevollmächtigten zu entlasten, sollte der Patientenwille für den Notfall deshalb unbedingt bekannt gemacht und dokumentiert sein.

Aufgrund der jahrelangen Erfahrung in der Erstellung von Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sowie in Betreuungssachen ist Frau Rechtsanwältin Christiane Marquardt als Rechtsanwalt für Erbrecht Ansprechpartnerin in unserer Kanzlei im Landkreis Haßfurt wenn Sie an Ihrer Absicherung für das Alter interessiert sind.

Alles hat ein Ende… Rechtliche Hilfe im Erbfall / Sterbefall

Nur die wenigsten Menschen machen sich Gedanken sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen.

Dabei kann man Streitigkeiten der Angehörigen nach dem Tod vermeiden, wenn man sich rechtzeitig mit dem Versterben auseinandersetzt und sich rechtlichen Rat holt und einen Erbvertrag bzw. ein Testament – welches im Zweifelsfall auch rechtssicher ist – erstellt.

Sollten Sie an der Erstellung einer letztwilligen Verfügung (Erbvertrag oder Testament) interessiert sein, steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Christiane Marquardt als Rechtsanwalt für Erbrecht in unserer Kanzlei im Landkreis Haßfurt gerne zur Seite.

Wenn gewünscht, wird Frau Marquardt als Rechtsanwalt für Erbrecht auch die Hinterlegung eines Testament beim zuständigen Amtsgericht Haßfurt oder Bamberg für Sie übernehmen.

Aufgrund der langjährigen Erfahrung im Bereich Erbrecht kennt Frau Marquardt alle Tücken und Schwierigkeiten die bei der Ausformulierung einer letztwilligen Verfügung (Erbvertrag oder Testament) aufwarten.

Auch wenn ein geliebter Mensch vorausgegangen ist und kein Testament oder Erbvertrag gefertigt wurden, kann Frau Rechtsanwältin Marquardt Sie bezüglich der rechtlichen Problematik in Bezug auf Pflichtteilsansprüche, Enterbung, Erbfolge, etc. beraten und zur Seite stehen und die Kommunikation mit dem zuständigen Nachlassgericht in Bamberg oder Haßfurt übernehmen.

Erfreulich ist, wenn im Erbfall keine Streitigkeiten unter den Erben entstehen.

In manch einem Fall lauern allerdings die Probleme auf anderer Seite:

Der Verstorbene hat beispielsweise eine Sterbeversicherung abgeschlossen oder ein Darlehen aufgenommen mit einer Restschuldversicherung (auch als Restkreditversicherung oder Kredit-Lebensversicherung bezeichnet) und nun weigert sich die Versicherung die vertragsgemäßen Leistungen zu erbringen.

Auch in solch einem Fall ist das Aufsuchen eines Rechtsanwalts – der sich mit der Problematik auskennt – meist unumgänglich.

Wir bieten Ihnen folgenden Service an:

Sie übersenden uns eine unverbindliche Anfrage mit Ihren Kontaktdaten und einer kurzen Sachverhaltsschilderung.

Wir prüfen Ihr Anliegen unverbindlich und kostenfrei und nehmen Kontakt mit Ihnen auf.

Hier bieten wir Ihnen ein telefonisches oder persönliches Erstberatungsgespräch an zu einem fixen Beratungshonorar, damit Sie über eine fundierte juristische Einschätzung verfügen und auf dieser Basis weitere Entscheidungen treffen können.

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen