Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Frau Rechtsanwältin Marquardt als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht betreut und vertritt seit nunmehr über 20 Jahren schwerpunktmäßig Mandate auf dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht insbesondere vor den Gerichten in Bamberg und Schweinfurt, als auch bundesweit.

Der Schwerpunkt der Tätigkeit beinhaltet die Durchsetzung / Abwehr von Ansprüchen bei

  • Kündigung / Abmahnung
  • strittigen Lohnforderungen
  • strittigen Urlaubsansprüchen
  • Mutterschutz und Elternzeit
  • der Entgeltfortzahlung
  • Rentenansprüchen
  • Mobbing

Ein zentraler Tätigkeitsbereich umfasst auch die Beratung und Rechtsgestaltung von Arbeitsverträgen und die vertragliche Gestaltung von Betriebsübergängen.

Gerne übernimmt Frau Rechtsanwältin Marquardt Ihre gerichtliche Vertretung als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht z. B. beim Arbeitsgericht Bamberg oder Schweinfurt sowie bundesweit.

Aber auch außergerichtlich vertritt Frau Marquardt Ihre Interessen als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Kündigung im Arbeitsrecht erhalten? So verhalten Sie sich richtig!

Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ein schriftlicher Widerspruch gegen die Kündigung gegenüber dem Arbeitgeber nutzlos ist.

Im Falle der Kündigung muss immer Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden.

Hier ist unbedingt zu beachten, dass die Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage gerade einmal drei Wochen beträgt.

Bei einem solchen Rechtsstreit ist die Einreichung der Klage auch ohne Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beim zuständigen Arbeitsgericht z. B. in Bamberg oder Schweinfurt möglich.

Es ist jedoch ratsam, sich umgehend anwaltliche Hilfe bei einem auf das Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuholen.

Eine Besonderheit ist, dass man gem. § 12 a Arbeitsgerichtsgesetz selbst wenn man mit seiner Klage gegen die Kündigung erfolgreich ist, keinen Anspruch gegen den unterliegenden Arbeitgeber auf Erstattung der eigenen Anwaltskosten hat.

Bereits aus diesem Grund kann es von Vorteil sein, wenn man rechtsschutzversichert ist.

In diesem Fall wird Frau Marquardt als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Kontakt mit der Rechtsschutzversicherung aufnehmen und eine Deckungsanfrage ausreichen.

Außerdem gibt es die Möglichkeit – wie in anderen Zivilprozessen – Prozesskostenhilfe zu erhalten sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Unser Personal ist geschult die Ihnen entstehenden Kosten für ein Klageverfahren überschlägig zu berechnen und für Sie zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe erfüllt sein könnten.

In diesem Fall wird Frau Marquardt als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht beim zuständigen Gericht z. B. in Bamberg oder Schweinfurt mit der Klage Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe stellen.

Aufgrund der jahrelangen Erfahrung als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vor den Arbeitsgerichten Bamberg , Schweinfurt , u. a. – sowohl auf Seiten von Arbeitgebern, als auch auf Seiten der Arbeitnehmer – verfügt Frau Christiane Marquardt über das entsprechende Know-How um Sie in Ihrem Sinne zu vertreten und den größtmöglichen Erfolg für Sie zu erzielen.

Kurzfristig erstellen wir als Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht die Klage und nehmen Verhandlungstermine vor dem Arbeitsgericht Bamberg , Schweinfurt oder bundesweit für Sie wahr.

Darüber hinaus sind wir gerne bereit, Sie zu beraten, auch wenn noch keine Kündigung ausgesprochen wurde.

Manchmal ist das Arbeitsverhältnis derart zerrüttet, dass eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Aufhebungsvertrages für beide Seiten am Sinnvollsten ist.

Dies auch unter Berücksichtigung der sozialrechtlichen Aspekte (Meldung beim Jobcenter, Umgehen der Sperrfrist, etc.).

Auch bei allen anderen Problemen wie beispielsweise:

  • Abmahnung
  • Betriebsrat
  • Tarifvertrag
  • Arbeitsvertragliche Regelungen
  • Überstunden
  • Urlaubsanspruch
  • Mobbing

steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Christiane Marquardt als Rechtsanwalt gerne zur Verfügung.

Wir bieten Ihnen folgenden Service an:

Sie übersenden uns eine unverbindliche Anfrage mit Ihren Kontaktdaten und einer kurzen Sachverhaltsschilderung.

Wir prüfen Ihr Anliegen unverbindlich und kostenfrei und nehmen Kontakt mit Ihnen auf.

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